Und was sagen Arbeitgeber und Schulbehörden zu unseren Plänen?

Ich musste wegen einer anderen Angelegenheit bei der Gemeindeverwaltung vorbei und da schaute ich spontan beim Schulsekretariat vorbei, um über unsere Pläne zu sprechen. Die Schuldbefreiung stellt sich als weniger problematisch heraus, als wir angenommen haben. Wenn wir die Kinder mehr als zwei Monate zur Schule rausnehmen und ins Ausland gehen, müssen wir diese offiziell vom Schulbetrieb abmelden und bei unserer Rückkehr wieder anmelden. Es braucht kein Gesuch oder Bewilligung. Einziger Hacken: es ist nicht garantiert, dass die Kinder in die gleiche Klasse zurück kommen.

Dann haben Ralph und ich das Gespräch mit unseren Vorgesetzten gesucht. Auch dies sind sehr positiv verlaufen und so wie es im Moment aussieht, können wir nach unserer Auszeit wieder in unsere Jobs zurückkehren.